Frankfurter Rechtshilfekomitee für Ausländer e.V.

Diese Seite drucken

Über uns

Das Frankfurter Rechtshilfekomitee für Ausländer e.V. unterstützt seit 1977 Menschen aus anderen Ländern, die in Schwierigkeiten geraten sind. Wir bieten jeden Dienstag von 18 bis 20 Uhr im Ökumenischen Zentrum Christuskirche am Beethovenplatz in Frankfurt am Main eine kostenlose juristische Erstberatung im

  • Migrationsrecht
  • Asylrecht
  • Sozialrecht

Wir beraten in wechselnden Teams, die immer aus einer Anwältin oder einem Anwalt und einer weiteren Person aus der Migrationsberatung bzw. Sozialberatung in Frankfurt am Main bestehen.

Da meist viele Ratsuchende dieses ehrenamtliche Angebot in Anspruch nehmen, können komplizierte Sachverhalte nicht erschöpfend bearbeitet werden. In diesen Fällen verweisen wir auf Anwältinnen oder Anwälte oder andere Beratungsangebote in der Stadt.

Arbeitsweise

Die Beratung findet immer dienstags von 18 bis 20 Uhr statt. Die Beratungsteams wechseln wöchentlich. Wir beraten auf Deutsch und Englisch. In der Regel benötigen wir die aktuellen Aufenthaltspapiere und die behördlichen Schreiben, um kompetent zu beraten. Bitte bringen Sie diese Papiere mit.

Wir hören zu und versuchen zuerst die offenen Fragen herauszuarbeiten, um dann die nächsten Handlungsschritte zu empfehlen. Oft hilft den Ratsuchenden bereits die juristische Auskunft, um ihr Anliegen selbst in die Hand zu nehmen. Wenn Ratsuchende anwaltliche Hilfe benötigen, verweisen wir auf uns bekannte, zuverlässige Anwältinnen und Anwälte, versiert auf den jeweiligen Rechtsgebieten. Sie finden eine Liste dieser Anwältinnen und Anwälte auch unter „Liste der beratenden Anwälte“ auf dieser Webseite. Wir verweisen auch auf Stellen aus unserem Beratungsnetzwerk.

Neben der rechtlichen Beratung beteiligen wir uns an öffentlichen Protesten, Forderungen und Aktionen zur Unterstützung begründeter Anliegen von Migranten und Flüchtlingen.

Rechtlicher Rahmen der Arbeit

Den rechtlichen Rahmen der Arbeit des Frankfurter Rechtshilfekomitees für Ausländer e. V. bildet das Grundgesetz der Bundesrepubik Deutschland:

"Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden." Artikel 3, Absatz 3.

"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Artikel 16a, Absatz 1.

Gründungsphase

Etwa seit Mitte der siebziger Jahre  kam es in Frankfurt/Main zu einer Vernetzung verschiedenster formeller und informeller Beratungsdienste städtischer, universitärer und freier Träger, schwerpunktmäßig im Sozial- und Ausbildungsbereich für ausländische Bürgerinnen und Bürger. Diese Form des Austausches institutionalisierte sich in einem lockeren Verbund. Sehr bald wurde deutlich, dass eine behördenunabhängige, kostengünstige und leicht zugängliche Anlaufstelle für fundierte rechtliche  Beratung fehlte. Daraus entstand die Idee, mithilfe von Anwältinnen und Anwälten sowie Beraterinnen und Beratern, die oft mit Rechtsfragen von Ausländern  konfrontiert waren, eine für  alle zugängliche Auskunftsstelle zu schaffen. 1978 nahm das Komitee seine Arbeit auf.

Ein vergleichbares Beratungsdefizit führte auch in anderen Städten des Bundesgebiets zur Gründung ähnlicher Komitees, die bundesweit im "Rechtshilfefonds für Ausländer e.V. Bonn" zusammenarbeiteten. Das Frankfurter Komitee arbeitete zunächst als eines der Regionalkomitees dieses  Vereins, mit Untergruppen in Rüsselsheim und Groß-Gerau. Gemeinsam konnten bedrohliche Entwicklungen gegen Migranten und Flüchtlinge öffentlich gemacht werden.
Die Abhängigkeit  besonders bei finanziellen Anfragen von einer zentralen Stelle  erwies sich jedoch als so schwerfällig, dass  sich das Frankfurter Komitee 1982 als eingetragener Verein selbständig machte und im selben Jahr auch  die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit erhielt. 1987  existierten, neben Bonn und Frankfurt, noch Vereine in München, Stuttgart und Pforzheim. Heute sind wir unseres Wissens das einzige Komitee, das seit nunmehr 28 Jahren ohne jede Unterbrechung kostenlose Rechtsberatung anbietet.

Mitglieder und Finanzierung

Postadresse und Verteiler für Anfragen ist seit der Gründungszeit die Evangelische Studierendengemeinde in der Siolistr. 7, Haus 4, 60323 Frankfurt. Über viele Wechsel von Mitarbeitenden hinweg konnten wir diese Kooperation aufrechterhalten. Ebenso dürfen wir nach wie vor die zentral gelegene Christuskirche als kostenlosen Beratungsort nutzen.

Das Komitee hat heute etwa 25 Mitglieder, darunter noch 4 Gründungsmitglieder. Die meisten kommen hauptberuflich aus der Ausländerarbeit, z.B. als SozialarbeiterInnen oder Rechtsbeistände. Rund 15  arbeiten in wechselnder Besetzung in der wöchentlichen Beratung mit. Selbstverständlich sind im Lauf der 28 Jahre viele  Aktive ausgeschieden, manche widmen sich der Weiterarbeit als Ruheständler. Immer war es auch schwierig, für diese ehrenamtliche Arbeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausländischer Herkunft  zu gewinnen, da viele Engagierte in den eigenen Vereinen genug gefordert sind. Aber unseren intensiven  Bemühungen um Verjüngung  ist es zu verdanken, dass wir heute nicht als Auslaufmodell und Rentnerclub dastehen. Junge RechtsanwältInnen und BeraterInnen verschiedener Nationalitäten beleben die Arbeit und profitieren von den Erfahrungen der Älteren.

Denn neben der Beratungsarbeit  kümmern wir uns auch  um unsere kontinuierliche Fortbildung in den einschlägigen Rechtsgebieten ( z.Z. vor allem im Bereich Zuwanderungsgesetz und "Hartz IV- Gesetze", aber auch um die  Antidiskriminierungs-Richtlinie der Europäischen Union oder um die für unsere Ratsuchenden sehr oft unerfreulichen  Erlasse der Bundesländer).

Finanziert wird die Arbeit heute überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen, nur selten erhalten wir grössere Spenden oder Kollekten.

Fortbildung

Alle drei Monate nutzen wir unsere offenen Plenumstreffen für die Beratung von Unterstützungsfällen, für notwendige öffentliche Stellungnahmen und für unsere eigene Fortbildung. Zu unseren Anwältinnen und Anwälten gehören namhafte, auch durch Veröffentlichungen bundesweit anerkannte Experten. Auch die nicht-juristischen  Beratenden kommen überwiegend aus einschlägigen Fachdiensten. Soweit sich neue behördliche Trends, eine restriktive Auslegung von Gesetzen und Verordnungen oder gelegentlich gangbare Wege zur Lösung von Problemen abzeichnen, werden sie hier erörtert.

Networking

Ohne Zusammenarbeit mit anderen Initiativen, mit Ämtern, mit kirchlichen oder Stellen freier Träger  wären die Beratungen nicht denkbar. Durch die Arbeitsstellen der Mitglieder einerseits und langjährig gewachsene Beziehungen in Frankfurt und Umgebung andererseits ist ein Netz von Anlaufstellen und Kontaktpersonen entstanden. Dieses Netzwerk stellen wir den Ratsuchenden zur Verfügung.